Wie es die Bundesligaordnung vorsieht, ist am Dienstag, den 28. März 2017 der Meldeschluss für die Teilnahme am Bundesliga-Spielbetrieb für die Saison 2017 / 2018 für alle Vereine, die aktuell schon eine Bundesligamannschaft haben. Das Meldeformular ist hier zu finden.

Interessierte neue Vereine müssen bis zum 05.04.2017 für die Bundesligaaufstiegsrunde an den DSQV gemeldet haben. Das Meldeformular und alle notwendigen Infos wurden diese Woche an alle Landesverbände durch den DSQV verteilt. Das Meldeformular ist aber auch im Download-Bereich der DSL-Website hier zu finden.   

Die Meldung erfolgt gemäß den §§ 2, 3 und 4 der aktuellen Bundesligaordnung (Stand: 20.11.2016).

Es sei darauf hingewiesen, dass die sportliche Qualifikation für eine Bundesliga nur dann eine Rolle spielt, falls eine Anmeldung fristgerecht und vollständig ausgefüllt und unterschrieben eingeht und falls die weiteren Meldevoraussetzungen fristgerecht erfüllt werden. Nach dem Meldeschluss werden die Ligen gemäß den Regelungen der §§ 4 und 23 aufgefüllt.

Wir bitten auch alle Vereine, die in der nächsten Saison keine Mannschaft mehr melden wollen, das Meldeformular fristgerecht zuzusenden.

Gemäß § 2 der Bundesligaordnung ist die Sollstärke der Bundesligen für die Saison 2017/2018 wie folgt festgelegt:

In den Ligen wird die folgende Mannschaftszahl (Sollstärke) angestrebt:

– Bundesliga Herren Nord:                 max. 10 Mannschaften
– Bundesliga Herren Süd:                   max. 10 Mannschaften
– Bundesliga Damen:                          max. 10 Mannschaften