Wie es die Bundesligaordnung vorsieht, ist am 28. März 2015 der Meldeschluss für die Teilnahme am Bundesliga-Spielbetrieb für die Saison 2015/2016 für alle Vereine, die aktuell schon eine Bundesligamannschaft haben.

Interessierte neue Vereine müssen bis zum 05.04.2015 für die Bundesligaaufstiegsrunde an den DSQV gemeldet haben. Die Meldeunterlagen des DSQV wurden letzte Woche an eure Landesverbände verteilt.

Alle Meldeunterlagen findet ihr aber auch im Anhang dieser Mail im Download-Bereich der DSL-Website unter „DSL INFO/Formulare“ oder direkt hier: http://bundesliga.squash-events.de/info/formulare.

Die Meldung erfolgt gemäß den §§ 2, 3 und 4 der aktuellen Bundesligaordnung (Stand 02.11.2014).

Es sei darauf hingewiesen, dass die sportliche Qualifikation für eine Bundesliga nur dann eine Rolle spielt, falls eine Anmeldung fristgerecht und vollständig ausgefüllt und unterschrieben eingeht und falls die weiteren Meldevoraussetzungen fristgerecht erfüllt werden. Nach dem Meldeschluss werden die Ligen gemäß den Regelungen des § 4 aufgefüllt.

Wir bitten auch alle Vereine, die in der nächsten Saison keine Mannschaft mehr melden wollen, das Meldeformular fristgerecht zuzusenden.

Gemäß § 2 der Bundesligaordnung ist die Sollstärke der Bundesligen für die Saison 2015/2016 wie folgt festgelegt:

In den Ligen wird die folgende Mannschaftszahl (Sollstärke) angestrebt:

– Bundesliga Herren Nord:                 max. 10 Mannschaften
– Bundesliga Herren Mitte:                 max. 10 Mannschaften
– Bundesliga Herren Süd:                   max. 10 Mannschaften
– Bundesliga Damen:                          max. 10 Mannschaften

Die Aufteilung der Herrenmannschaften auf die drei Bundesligastaffeln erfolgt nach geografischen Kriterien.